VERSION 1: Version 1 — Gültig ab 9 September 2024
Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag in englischer Sprache abgefasst und geschlossen wird: https://www.shift4.com/s4i-gateway. Die englische Fassung ist verbindlich und maßgebend für alle Zwecke. Jegliche Übersetzung dieses Vertrages in die deutsche Sprache oder eine andere Sprache dient lediglich der Information und Vereinfachung (Gefälligkeitsübersetzung und hat keine rechtliche Bindungswirkung. Im Falle von Widersprüchen, Unklarheiten oder Abweichungen zwischen der englischen Fassung und einer Übersetzung hat die englische Fassung stets Vorrang
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1. Diese Gateway-Servicebedingungen („Bedingungen“) gelten, wenn Sie als Händler mit uns, Shift4, eine Vereinbarung über den Erhalt von Kartenerwerbsdiensten abschließen, indem Sie das Händlerantragsformular unterschreiben, in Verbindung mit Dienstleistungen, die von einem PMS/POS-Partner erbracht werden. Großgeschriebene Begriffe, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung zugewiesen wurde.
2.1. „Ausrüstung“ bezeichnet das Pin-Pad und jede andere Hardware oder Software, die möglicherweise außerhalb der Acquiring-Dienste bereitstellen.
2.2. „Gateway“ bezeichnet die von uns bereitgestellte Gateway-Konnektivität, damit Sie eine Verbindung zum Acquirer herstellen und Online-Zahlungen verarbeiten können.
2.3. „PMS“ steht für Immobilienverwaltungssystem, das System, das einige oder alle Untersysteme im Gastgewerbe verwaltet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Betrieb des Kassensystems an der Hotelrezeption, einschließlich aller relevanten Hardware.
2.4. „POS“ steht für ein Point-of-Sale-System, ein Computersystem, das unter anderem die Übertragung von Waren oder Dienstleistungen zwischen einem Händler und einem Karteninhaber erleichtert. Dieses System berechnet üblicherweise den vom Karteninhaber geschuldeten Betrag und bietet Zahlungsoptionen und umfasst alle relevanten Hardware. Dieses System stellt üblicherweise auch einen Beleg für die Transaktion aus. Dazu gehört auch der Teil der Zahlungsabwicklung von Enterprise Resource Planning („ERP“) -Lösungen.
2.5. „PMS/POS-Partner“ bezeichnet den Partner, der Ihnen PMS- und/oder POS-Dienste anbietet.
2.6. „Software“ steht für das „Universal Transaction Gateway“/„UTG“, ein Softwareprodukt, das nur in Verbindung mit dem Gateway funktioniert und die Integration zwischen dem Gateway und PMS und/oder POS ermöglicht. Das UTG fungiert als Software-VPN, das die Transaktionssicherheit zwischen PMS oder POS und unserem Gateway-Verarbeitungszentrum gewährleistet, und bietet eine Assured-Delivery-Technologie, die sicherstellt, dass die Transaktionen zwischen PMS und/oder POS und dem Gateway-Verarbeitungszentrum nicht verloren gehen oder durch Probleme im Internet dupliziert werden. Das UTG kann die Steuerung von Zahlungsgeräten im Namen des PMS oder POS erleichtern. Die Gerätesteuerung von UTG ist auf Geräte beschränkt, die auf unserer Website aufgeführt sind: www.shift4.com. UTG kann bei Unterbrechungen der Internetverbindung mit dem Gateway-Verarbeitungszentrum eine Ersatzautorisierung bereitstellen. Für die meisten Integrationen ist ein UTG erforderlich, um den Gateway-Dienst zu verwenden. Bei Websites wird ein UTG empfohlen, das Gateway zu verwenden. UTG wird zwar häufig in einer einzelnen Immobilie verwendet, die mit Ihrem PMS oder POS vor Ort verbunden ist, aber für die Zwecke dieser Vereinbarung müssen ein oder mehrere UTG-Systeme Ihr PMS oder POS sein, um in das Gateway integriert zu werden.
3.1. Wir gewähren Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, gebührenfreie Lizenz ohne das Recht auf Unterlizenzierung zur Nutzung der Software und des Gateways und der UTG (einschließlich aller Aktualisierungen und Änderungen, grundlegender Verbesserungen und Fehlerkorrekturen) sowie der gesamten Dokumentation während der gesamten Laufzeit, vorbehaltlich der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen, Einschränkungen und Begrenzungen, intern in Verbindung mit der Ausrüstung.
3.2. Gegebenenfalls gewähren wir Ihnen, vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Beschränkungen und Erlaubnisse, während der gesamten Laufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares (sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist), widerrufliches Recht zur Nutzung der SaaS-Dienste, von i4Go, 4Word und der lizenzierten Software (einschließlich aller Updates, Modifikationen, grundlegender Erweiterungen und Fehlerkorrekturen) sowie der gesamten Dokumentation. Ihre Nutzung unseres Gateways ist auf Handlungen beschränkt, die mit dieser Vereinbarung und der Dokumentation vereinbar sind.
3.3. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir alle Rechte, Titel und Interessen am Gateway und der lizenzierten Software behalten, sofern in dieser Vereinbarung nicht anderweitig bestimmt. Es werden keine Rechte gewährt, das Gateway oder die Dokumentation ganz oder teilweise zu nutzen, zu kopieren, anzuzeigen oder zu drucken, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese Rechtegewährung es Ihnen nicht ermöglicht, die Nutzung des Gateways an eine Person oder ein Unternehmen zu unterlizenzieren.
3.4. Wir behalten uns alle Rechte vor, die hierin nicht aufgeführt sind. Sie dürfen die Software nicht ändern, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, Quellcode von der Software abzuleiten. Sie dürfen keine Kopien der Software herstellen, kopieren, unterlizenzieren, verteilen, vervielfältigen, übertragen oder anderweitig darüber verfügen. Keine der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen verleiht Ihnen ein Eigentumsrecht an der Software, dem Quellcode und der zugehörigen Dokumentation. Sie erkennen an, dass die Leistung der Software davon abhängt, dass Sie auf Ihre eigenen Kosten ein kontinuierlich verfügbares und sicheres Netzwerk bereitstellen. Diese Lizenz erlischt sofort nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung oder der Kündigung der Acquiring-Vereinbarung. Diese Lizenz ist keine Lizenz für Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen oder Logos und umfasst keine andere Software als die Software. Wir behalten uns das Recht vor, diese Lizenz jederzeit\ nach Mitteilung an Sie zu ergänzen oder anderweitig zu ändern. Die Nutzung der Software nach dem Wirksamwerden einer Änderung oder Modifikation gilt als deren Annahme.
4.1. Wir werden Sie von allen Ansprüchen oder Handlungen Dritter, die behaupten, Gateway verletze ein Patent, ein Geschäftsgeheimnis, ein Urheberrecht oder eine Marke dieser Partei (im Folgenden „Verletzungsklage(n)“), entschädigen, verteidigen und schadlos halten. Wir haften nicht für Schadensersatz, der Ihnen aufgrund einer Patentverletzung zugesprochen wird, sofern nicht festgestellt wird, dass Gateway die Grundlage für die Verletzung ist. Wir tragen alle daraus resultierenden Kosten, Schäden, Verluste, Urteile, Auslagen und angemessenen Anwaltsgebühren, vorausgesetzt: (i) wir werden unverzüglich schriftlich über eine Verletzungsklage informiert; (ii) wir haben die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung; und (iii) Sie kooperieren mit uns bei der Verteidigung. Ungeachtet des Vorstehenden können Sie beschließen, einen Anwalt Ihrer Wahl und auf eigene Kosten hinzuzuziehen. Danach haben Sie die angemessene Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung von Klagen, die in direktem Zusammenhang mit Ihnen stehen. Wenn Sie einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen, leisten wir nur Beiträge zu Vergleichen, die wir genehmigen, aber wir werden die Genehmigung nicht unangemessen verweigern.
4.2. Nach einer Mitteilung über eine Verletzungsklage können wir auf unsere Kosten und ohne Verpflichtung dazu Ihnen jedoch das Recht verschaffen, das Gateway, das mutmaßlich gegen die Rechtsverletzung verstößt, weiterhin oder einen Teil davon zu nutzen, oder ohne dazu verpflichtet zu sein, das Gateway oder einen Teil davon so zu ersetzen oder zu modifizieren, dass es nicht rechtsverletzend ist. Wenn wir uns entscheiden, das Gateway oder einen Teil davon zu ersetzen oder zu modifizieren, muss ein solcher Ersatz im Wesentlichen den Spezifikationen entsprechen, die in den ursprünglichen Funktionsspezifikationen für eine spätere Version von Gateway, die Sie gemäß dieser Vereinbarung erhalten haben, vorgesehen sind oder auf die darin verwiesen wird.
5.1. Wir garantieren, dass unser System und unsere Rechenzentren die Sicherheitsanforderungen des PCI DSS erfüllen, wie sie vom PCI Security Standards Council definiert wurden. Wir garantieren außerdem, dass wir uns einem jährlichen Sicherheitsaudit und mindestens einem monatlichen Sicherheitsscan unterziehen, um festzustellen, dass unser System und unsere Rechenzentren die Sicherheitsanforderungen der individuellen Sicherheitsprogrammstandards der Zahlungsnetzwerke erfüllen. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung wenden wir zwar die branchenweit höchsten Sicherheitsstandards an, können jedoch nicht garantieren, dass unsere Systeme und Rechenzentren zu 100 % sicher sind.
5.2. Soweit unser Gateway in Ihrem Namen Karteninhaberdaten speichert, verarbeitet, darauf zugreift oder diese überträgt, die einem oder mehreren Zahlungsnetzwerk angehören, garantieren wir, dass wir diese Daten gemäß den PCI DSS-Anforderungen speichern, übertragen und verarbeiten. Wir garantieren, dass wir als Service- und Hosting-Provider der Stufe 1 gemäß der Definition des PCI SSC kontinuierlich dafür verantwortlich sind, die von unserem Gateway verwalteten Karteninhaberdaten in Übereinstimmung mit dem PCI DSS zu sichern.
5.3. Sie erklären sich damit einverstanden und verpflichten sich, dass Ihre Firewall den ausgehenden Zugriff auf alle unsere Gateway-IP-Adressen zulassen muss, da sich diese von Zeit zu Zeit ändern können, damit Sie diese redundanten Links nutzen können. Wir übernehmen keine Garantie für das Serviceniveau oder die Leistung, wenn der Zugang vom POS/PMS zum Gateway deaktiviert ist. Ungeachtet der in diesem Abschnitt dargelegten Garantiebestimmungen hängen alle unsere Verpflichtungen in Bezug auf solche Garantien davon ab, dass Sie das Gateway gemäß dieser Vereinbarung und gemäß unseren Anweisungen in unserer Dokumentation nutzen. Wir sind nicht verantwortlich für Software oder Hardware, die nicht von uns produziert, bereitgestellt oder hergestellt wurde, und übernehmen keine Garantie dafür.
5.4. Des Weiteren erklären Sie sich damit einverstanden, die gesamte Haftung für die Offline-Verarbeitung und/oder für Remote-Installations- oder -supportdienste zu übernehmen, einschließlich der von uns durchgeführten, einschließlich unserer Offline-Lösung, und uns, unsere verbundenen Unternehmen sowie unsere jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren und Vertreter von allen Ansprüchen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus einigen oder allen der folgenden Gründe ergeben: (i) Ihre Annahme von Offline-Transaktionen, (ii) und/oder Remote-Installations-oder Support-Dienste, die in Verbindung mit den Gateway-Diensten entstehen, oder (iii) jegliche Datensicherheitsvorfälle, die in Verbindung mit den Gateway-Diensten entstehen (mit Ausnahme von bestätigten Datensicherheitsvorfällen, die auf unseren eigenen Systemen auftreten). Zur Klarstellung: Wir haften nicht für Verluste, Verzögerungen, Fehler, Unstimmigkeiten oder andere Probleme, die sich aus Ihrer Nutzung der Offline-Verarbeitung oder für die Unterbrechung oder Nichtverfügbarkeit einer solchen Nutzung oder der Nutzung unserer Offline-Lösung ergeben.
5.5. Sie dürfen die Gateway-Dienste nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und den von uns erteilten Anweisungen nutzen und (i) die lizenzierte Software nicht elektronisch (entweder durch direkte Verbindung oder telekommunikative Übertragung) von einem Computergerät auf ein anderes herunterladen oder übertragen; (ii) die Gateway-Dienste oder Teile oder Funktionen davon nicht an Dritte vermieten, verleasen, auf Zeit weitergeben, verleihen oder übertragen (außer wie hierin vorgesehen); (iii) modifizieren, verändern, anpassen, zusammenführen, dekompilieren oder zurückentwickeln oder (iv) die lizenzierte Software ganz oder teilweise kopieren oder anderweitig vervielfältigen oder Hinweise auf unser geistiges Eigentum, Urheberrecht oder Markenzeichen entfernen (mit der einzigen Ausnahme, dass Sie eine (1) Sicherungskopie zu Sicherheits- und Archivierungszwecken erstellen dürfen).
6.1. Wir können Ihren Zugriff auf die Ausrüstung, die Software und/oder das Gateway ohne vorherige Ankündigung aussetzen und/oder diesen Dienst aus einem der folgenden Gründe beenden: (i) rechtswidrige Nutzung der Ausrüstung oder des Gateways; (ii) unbefugte Änderung der Ausrüstung oder Installation von nicht autorisierter Drittanbieter-Software
7.1. Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den Bedingungen, die im Händlerantragsformular und in den geltenden Bedingungen für Acquiring-Dienste festgelegt sind. Sofern hierin keine Änderungen vorgenommen werden, bleiben die Bestimmungen des Händlerantragsformulars und der Acquiring-Dienste – Geltende Bestimmungen unverändert.
7.2. Für den Fall, dass Sie von einem Datensicherheitsvorfall erfahren, an dem Sie oder Ihr PMS/POS-Partner oder andere relevante Drittparteien in Bezug auf das Gateway oder die Software beteiligt sind, müssen Sie uns unverzüglich benachrichtigen und alle Informationen bereitstellen, die wir im Zusammenhang mit dem Datensicherheitsvorfall anfordern.