Herunterladen V2: Wirksam 6 Januar 2025
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag in englischer Sprache abgefasst und geschlossen wird: https://www.shift4.com/eu-skytab-otc. Die englische Fassung ist verbindlich und maßgebend für alle Zwecke. Jegliche Übersetzung dieses Vertrages in die deutsche Sprache oder eine andere Sprache dient lediglich der Information und Vereinfachung (Gefälligkeitsübersetzung und hat keine rechtliche Bindungswirkung. Im Falle von Widersprüchen, Unklarheiten oder Abweichungen zwischen der englischen Fassung und einer Übersetzung hat die englische Fassung stets Vorrang
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Diese Online-Geschäftsbedingungen („OTC“) enthalten die Vertragsbedingungen, denen Sie bei der Unterzeichnung der Skytab-Vereinbarung („Vereinbarung“) zugestimmt haben. Die OTC sind ein integraler Bestandteil der Vereinbarung, die zwischen dem Händler („Sie“, „Ihr“) und Shift4 Solutions Limited, Handelsregisternummer C103358 mit dem eingetragenen Geschäftssitz in 85, St. John Street, Valletta VLT 1165, Malta („Shift4“„wir“, „uns“, „unser“) (jeweils eine „Partei“ und in ihrer Gesamtheit „Parteien“) über die Erbringung der in Abschnitt 2.1 definierten Dienste geschlossen wurde.
Diese Vereinbarung ist für die Parteien ab dem Tag ihrer Unterzeichnung verbindlich.
Großgeschriebene Begriffe, die hier nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung zugeschrieben wird.
„Acquirer“ bezeichnet unser verbundenes Unternehmen, bei dem es sich um das Finanzunternehmen handelt, das Ihnen die Verarbeitungsdienste anbietet: Shift4 Limited oder Shift4 Payments UK Limited, je nach Ihrem Standort.
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, unter dessen Kontrolle eine der Parteien steht, das von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht, einschließlich ihrer Mutter- und Tochtergesellschaften.
„Vereinbarung“ bezeichnet: (i) das Händlerantragsformular („MAF“), (ii) die SkyTab-Vereinbarung für das POS-System und das Gateway einschließlich der Gebührenordnung und anderer Anlagen, (iii) diese Online-Geschäftsbedingungen („OTC“), (iv) den Online-Zusatz zur Datenverarbeitung („DPA“) und (v) alle anderen Dokumentationen, Richtlinien, Änderungen oder Benachrichtigungen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.
„Geltendes Recht“ bezeichnet alle Gesetze, Regeln oder Vorschriften, die von einer Behörde erlassen wurden und für eine Partei verbindlich sind und für sie gelten. Für Sie kann dies Gesetze, Regeln oder Vorschriften sowohl in dem Land umfassen, von dem aus Sie Ihre Dienstleistungen und/oder Produkte anbieten, als auch in dem Land, in das Sie diese Dienstleistungen und/oder Produkte liefern;´.
„Kartennetzwerk“ bezeichnet Unternehmen wie VISA und MasterCard, die Bankkartenprogramme lizenzieren und operative Funktionen für ihre Mitglieder ausführen, darunter Transaktionsabwicklung und -Autorisierungen, Wechselabrechnungen und Gebührenabwicklung, und die Regeln für die Verarbeitung ihrer Kartenprogramme festlegen.
„Karteninhaber“ bezeichnet die Person oder das Unternehmen, das berechtigt ist, eine Karte zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen des Händlers zu verwenden.
„Karteninhaberdaten“ bezeichnet Ihren Käufer, wenn Sie bei einer Transaktion eine Kredit-, Debit-, Handelsmarken-, Scheck- oder Geschenkkarte verwenden. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet Karteninhaber auch Ihren Käufer, wenn ein Zahlungsinstrument an einem POS verwendet wird.
„Datum des Inkrafttreten“ bezeichnet das Datum der Vertragsunterzeichnung.
„Ausrüstung“ steht für das POS-System und die zugehörigen Peripheriegeräte, die Sie in Anlage A auswählen.
„Gateway“ bezeichnet die von uns bereitgestellte Gateway-Konnektivität, damit Sie eine Verbindung zum Acquirer herstellen und Online-Zahlungen verarbeiten können.
„Installationsdatum“ bezeichnet (i) das Datum, an dem das Gerät am Händlerstandort installiert wird, oder das Datum, an dem Sie das Gerät in Betrieb nehmen, je nachdem, was zuerst eintritt, oder (ii) das Datum, an dem das Gerät an den Händlerstandort versendet wird.
„Verarbeitungsdienste“ bezeichnet Verarbeitungs- und Konnektivitätsdienste für den Acquirer zur Abrechnung und Abwicklung von Zahlungsvorgängen, wie sie in einer gesondert zwischen Ihnen und dem Acquirer geschlossenen Acquirer-Vereinbarung vorgesehen sind.
„Händlerstandort“ bezeichnet die in Anlage A aufgeführte Adresse des Händlers.
„PCI DSS“ steht für Payment Card Industry Data Security Standards, eine Reihe von Branchensicherheitsstandards, an die sich alle Händler, Zahlungsabwickler und Gateways halten müssen und die vom Payment Card Industry Security Standards Council veröffentlicht wurden. Bei großen Händlern, Zahlungsabwicklern und Gateways können jährliche Audits mit oder ohne externe Bewertung erforderlich sein.
„PCI SSC“ steht für Payment Card Industry Security Standards Council, die Organisation für Sicherheitsstandards, die den Inhalt der PCI DSS definiert und kontrolliert. Die Sicherheitsstandards sind derzeit unter www.pcisecuritystandards.org abrufbar.
„PMS“ bezeichnet das System, das einige oder alle Untersysteme in einem Gastgewerbe verwaltet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Betrieb des Point-of-Sale-Systems an der Hotelrezeption.
„POS“ steht für ein Point-of-Sale-System, ein Computersystem, in dem unter anderem eine Zahlung akzeptiert wird und das den Transfer von Waren oder Dienstleistungen zwischen einem Händler und dem Karteninhaber erleichtert. Dieses System berechnet üblicherweise den vom Karteninhaber geschuldeten Betrag und bietet Zahlungsoptionen. Dieses System stellt üblicherweise auch einen Beleg für die Transaktion aus. Dazu gehört auch der Teil der Zahlungsabwicklung von Enterprise Resource Planning („ERP“) -Lösungen.
„Software“ bezeichnet die Softwareprogramme, die auf dem Gerät installiert sind oder durch dessen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, einschließlich aller Anwendungsprogrammierschnittstellen, Aktualisierungen, Verbesserungen oder Änderungen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.
„Universal Transaction Gateway“/„UTG“ bezeichnet ein Softwareprodukt, das nur in Verbindung mit dem Gateway funktioniert, um die Integration zwischen dem Gateway und Ihrem PMS und/oder POS bereitzustellen. Das UTG fungiert als Software-VPN, das die Transaktionssicherheit zwischen Ihrem PMS oder POS und unserem Gateway-Verarbeitungszentrum gewährleistet, und bietet eine Assured-Delivery-Technologie, die sicherstellt, dass die Transaktionen zwischen Ihrem PMS und/oder POS und dem Gateway-Verarbeitungszentrum nicht verloren gehen oder durch Probleme im Internet dupliziert werden. Das UTG kann die Steuerung von Zahlungsgeräten im Namen des PMS oder POS erleichtern. Die Gerätesteuerung von UTG ist auf Geräte beschränkt, die auf unserer Website aufgeführt sind: www.shift4.com. UTG kann bei Unterbrechungen der Internetverbindung mit dem Gateway-Verarbeitungszentrum eine Ersatzautorisierung bereitstellen. Für die meisten Integrationen ist UTG erforderlich, um den Gateway-Dienst zu verwenden. Bei Websites wird dem UTG empfohlen, das Gateway zu verwenden. UTG wird zwar häufig in einer einzelnen Immobilie verwendet, die mit Ihrem PMS oder POS in der vor Ort verbunden ist, aber für die Zwecke dieser Vereinbarung müssen ein oder mehrere UTG-Systeme Ihr PMS oder POS sein, um in das Gateway integriert zu werden.
2.1. Dienste. Wir stellen Ihnen POS-Ausrüstung, Software und Gateway zur Verfügung, mit denen Sie Bestellungen verwalten, Zahlungen über WLAN und 4G-Konnektivität akzeptieren und verarbeiten können. Unsere Dienste werden ausschließlich mit unseren Verarbeitungsdiensten erbracht, und Sie erklären sich damit einverstanden, unsere Verarbeitungsdienste jederzeit zu nutzen. Sie erklären sich damit einverstanden, keine Kredit-, Debit-, elektronischen Zahlungs- oder Geschenkkartenverarbeitungsdienste von Anbietern außer Shift4 zu nutzen. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung und als Voraussetzung für die Bereitstellung von Ausrüstung an Sie stimmen Sie zu, eine Shift4-Verarbeitungsvereinbarung mit unserem Acquirer abzuschließen.
2.2. Wenn die Dienste die Nutzung drahtloser Daten beinhalten, die nicht unbegrenzt ist, können für Sie zusätzliche Gebühren anfallen, falls Sie in einem Kalendermonat mehr als 200 MB verbrauchen. Sie müssen uns kontaktieren, um festzustellen, ob Sie Anspruch auf drahtlose Daten haben und/oder ob Sie die 4G LTE-Funktionen deaktivieren und die Abrechnung der Datentarifgebühren aussetzen möchten.
2.3. Die Dienste dürfen nur zusammen mit unserem GGateway- und Verarbeitungsdienst-Angebot vom Acquirer genutzt werden, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
2.4. Nichteinhaltung der Verarbeitung mit unserem Acquirer. (i) Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem Installationsdatum die Nutzung der Verarbeitungsdienste ganz oder teilweise einstellen, können wir für jeden 30-Tage-Zeitraum, in dem die Verarbeitungsdienste des Acquirers nicht genutzt werden, eine Gebühr pro Ausrüstungsterminal erheben („Inaktivitätsgebühr“). Die Inaktivitätsgebühr fällt zusätzlich zu allen anderen Gebühren oder Entgelten an. Ungeachtet des Vorstehenden behalten wir uns das Recht vor, diese Vereinbarung zu kündigen oder Ihren Zugriff auf die Ausrüstung und/oder Software für Ihre absichtliche Nichtnutzung der Acquirer-Verarbeitungsdienste. (ii) Wir behalten uns das Recht vor, das Funktionieren der Software einzustellen oder die Softwarelizenz zu widerrufen, falls Sie die Verarbeitungsdienste nicht nutzen.
3.1. Sie erklären sich damit einverstanden, die im MAF und/oder Gebührenverzeichnis angegebenen Gebühren für den Empfang der Dienste zu bezahlen. Sie Dienste entweder per Banküberweisung zu bezahlen, vorbehaltlich einer von uns ausgestellten monatlichen Rechnung, die innerhalb von dreißig (30) Tagen auf unser Bankkonto zu zahlen ist, oder die Gebühren werden von Ihren Geldern abgebucht, die im Rahmen der Acquiring-Vereinbarung, die Sie mit dem Acquirer abgeschlossen haben, zur Verfügung stehen. Sie autorisieren uns und den Acquirer, die Servicegebühren von Ihrem Guthaben in der Acquiring- Vereinbarung abzubuchen.
3.2. Steuern. Die oben beschriebenen Gebühren verstehen sich exklusive aller Steuern. Sie verpflichten sich, alle anfallenden Steuern zu zahlen, mit Ausnahme der Steuern, die auf unsere Einkünfte erhoben werden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Zahlung von Gebühren an uns ohne Abzug oder Einbehaltung von Steuern erfolgt. Wenn Sie zur Einbehaltung von Steuern verpflichtet sind, wird der Betrag, den Sie an uns zahlen, so weit erhöht, dass wir (nach Einbehaltung dieser Steuern) einen Nettobetrag erhalten, der dem Betrag entspricht, den wir erhalten hätten, wenn kein solcher Einbehalt vorgenommen worden wäre. Sie tragen die letztendliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Zahlung der Steuern, die für Ihren Verkauf Ihrer Produkte oder Dienstleistungen anfallen.
4.1. Laufzeit und Kündigung. Diese Vereinbarung beginnt am Tag des Inkrafttretens und gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten (die „Anfangslaufzeit“). Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate (jeweils eine „zusätzliche Laufzeit“). Eine Partei kann die Vereinbarung mit einer Frist von 60 Tagen schriftlich kündigen.
4.2. Sofortige Kündigung. Wir können Ihren Zugang zur Ausrüstung und zur Software ohne vorherige Ankündigung aussetzen und/oder diese Vereinbarung aus einem der folgenden Gründe sofort kündigen: (i) wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung oder die Acquiring-Vereinbarung; (ii) unrechtmäßige Nutzung der Ausrüstung, der Software, des Gateways oder der Verarbeitungsdienste; (iii) unbefugte Änderung der Ausrüstung oder Software oder Installation nicht autorisierter Software von Drittanbietern; (iv) Versäumnis oder Weigerung, Gebühren oder Entgelte rechtzeitig zu zahlen; (v) Insolvenz oder Konkurs. Wir können nach unserem alleinigen Ermessen Ihr Guthaben aus der Nutzung der Verarbeitungsdienste einbehalten, um alle im Rahmen dieser Vereinbarung anfallenden Gebühren und Entgelte zu begleichen.
4.3. Für den Fall, dass Sie diese Vereinbarung im Wesentlichen verletzen, können wir die Ausrüstung zurückfordern, und Sie müssen die Ausrüstung innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt unserer schriftlichen Anfrage oder innerhalb einer anderen von uns gewünschten Frist zurückgeben. Sie erklären sich damit einverstanden, die Gebühren gemäß dem Gebührenverzeichnis bis zu dem Kalendermonat, in dem Sie die gesamte Ausrüstung an uns zurückgeben, weiter zu zahlen. Die Verpflichtung, die Ausrüstung an uns zurückzugeben, gilt zusätzlich zu anderen Rechten oder Rechtsmitteln gemäß dieser Vereinbarung oder dem geltenden Recht und schließt deren Ausübung nicht aus.
4.4. Aussetzung . Wir können Ihren Zugriff auf die Ausrüstung, die Software und/oder das Gateway ohne vorherige Ankündigung aussetzen und/oder diesen Dienst aus einem der folgenden Gründe beenden: (i) rechtswidrige Nutzung der Ausrüstung, der Software, des Gateways oder der Verarbeitungsdienste; (ii) unbefugte Änderung der Ausrüstung oder Software oder Installation von nicht autorisierter Drittanbieter-Software;
4.5. Sie können diese Vereinbarung unter den folgenden Bedingungen kündigen:
4.5.1. Unterbrechnung und Kündigung . Sie können diese Vereinbarung aus beliebigem Grund vor dem Installationsdatum kündigen. Sämtliche Ausrüstung muss innerhalb von 60 Tagen nach der Kündigung oder innerhalb einer anderen von uns gewünschten Frist an einen von uns angegebenen Ort zurückgebracht werden.
4.5.2. Wenn Sie diesen Dienst aus einem anderen Grund als der in Abschnitt 4.1 genannten Kündigung nach dem Installationsdatum kündigen, stellt dies einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar. Abhängig von den Kosten für die Installation fallen für uns möglicherweise zusätzliche Gebühren an. Nach dem Ausfüllen der Stornierungsformulare erhalten Sie Anweisungen zur Rückgabe der gesamten Ausrüstung an uns.
5.1. Ausfall der Ausrüstung. Sie müssen uns sofort benachrichtigen, wenn die Ausrüstung oder Software ausfällt, und Sie müssen uns uneingeschränkten und kostenlosen Zugang zur Ausrüstung und zur Software gewähren, um Fehler zu beheben. Sie müssen uns jegliche benötigte Datenkommunikationseinrichtung und -ausrüstung kostenlos zur Verfügung stellen.
5.2. Aktivierung der Ausrüstung. Bei der Installation der Ausrüstung am Händlerstandort erklären und garantieren Sie, dass: (i) Sie die Ausrüstung erhalten und akzeptiert haben, (ii) die Anpassung der Ausrüstung und/oder der Software (z. B. das Menü) nach Ihren Vorgaben zufriedenstellend programmiert wurde, (iii) die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand ist; und (iv) die Ausrüstung getestet wurde und in der Lage ist, Verarbeitungsdienste auszuführen.
5.3. Ihre Wartungsarbeiten. Sie sind verpflichtet, die Ausrüstung in gutem Betriebszustand zu erhalten und zu schützen, sie zu reparieren und ihr Aussehen zu bewahren und sie vor Schäden zu bewahren, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind; Sie sind verpflichtet, die Ausrüstung im Rahmen Ihrer normalen Geschäftstätigkeit und im Rahmen Ihrer normalen Betriebskapazität zu nutzen, ohne sie zu missbrauchen, und alle Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, Anforderungen und Regeln in Bezug auf die Nutzung, Wartung und den Betrieb der Ausrüstung und der Software einzuhalten; Sie dürfen die Ausrüstung und die Software ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwenden; Sie dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung keine Modifikationen, Änderungen oder Ergänzungen an der Ausrüstung oder der Software vornehmen; Sie dürfen die Ausrüstung nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung, die nicht unbegründet verweigert werden darf, am Händlerstandort anbringen oder von dort entfernen.
5.4. Zustand und Rückgabe der Ausrüstung. Sie müssen die gesamte Ausrüstung innerhalb des von uns angegebenen Zeitrahmens in gutem Betriebszustand zurückgeben, abgesehen von normaler Abnutzung und Verschleiß. Sie dürfen keine Buchstaben oder Nummerierungen auf der Ausrüstung ändern oder entfernen. Soweit nach geltendem Recht zulässig, können wir und unsere Vertreter ohne Aufforderung oder gerichtliches Verfahren die Räumlichkeiten, einschließlich des Händlerstandorts, in denen sich die Ausrüstung befindet, betreten und die Ausrüstung in Besitz nehmen und entfernen, ohne dass eine Haftung für eine solche Rücknahme entsteht. Soweit eine Haftung entsteht, sind Sie verpflichtet, uns von dieser Haftung freizustellen und schadlos zu halten. Jegliche Ausrüstung, die nach unserem alleinigen Ermessen über den normalen Verschleiß hinaus beschädigt ist oder nicht fristgerecht zurückgegeben wird, wird Ihnen in Höhe der vollen Kosten der Ausrüstung in Rechnung gestellt.
5.5. Sicherheit. Sie sind verantwortlich für (i) die Aufrechterhaltung des Virenschutzes und der Sicherheit aller Ihrer Systeme, Daten und des gesamten Netzwerkzugangs und (ii) für alle Risiken des Verlusts, des Diebstahls, der Beschädigung oder der Zerstörung der Ausrüstung, gleichgültig aus welchem Grund, nachdem Sie die Ausrüstung übernommen haben. Sie erkennen an, dass Sie allein für die Sicherheit und den Zugang zur Ausrüstung, die sich in Ihren Räumlichkeiten befindet, verantwortlich sind, und verpflichten sich, uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Ausrüstung verloren geht, zerstört oder gestohlen wird oder von einer anderen Person entwendet wird. Wenn Sie eine Verbindung zu unserem POS über ein Drittanbieter-Gateway herstellen, müssen Sie jederzeit die Anforderungen des Payment Card Industry Data Security Standard („PCI DSS“) erfüllen, einschließlich der ständigen Kenntnisnahme von Änderungen des PCI DSS und der unverzüglichen Umsetzung aller Verfahren und Praktiken, die erforderlich sind, um die Anforderungen des PCI DSS zu erfüllen, und zwar in jedem Fall auf Ihre alleinigen Kosten und Ausgaben. Sie sind allein verantwortlich für die Speicherung und Sicherung Ihrer in der Ausrüstung gespeicherten Daten. Wir übernehmen Ihnen gegenüber keine Haftung für den Verlust oder die Zerstörung Ihrer Daten.
5.6. Versicherung. Solange sich die Ausrüstung in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befindet, sind Sie für den Schutz der Ausrüstung vor Verlust oder Beschädigung, einschließlich Feuer, Diebstahl, Körperverletzung oder anderen Unfällen, verantwortlich und Sie müssen uns den vollen Betrag für solche Verluste oder Schäden erstatten. Wir behalten uns das Recht vor, solche Verluste von Ihrem Acquiring-Konto abzubuchen.
6.1. Support und Wartung der Ausrüstung und Software. Wir unternehmen alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um Fragen zu beantworten und Probleme im Zusammenhang mit der Ausrüstung und der Software zu lösen, übernehmen jedoch keine Garantie für die Behebung der gemeldeten Probleme.
6.2. Softwareanpassung. Auf der Grundlage der Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, können wir angemessene Softwareanpassungen vornehmen. Jede weitere Anpassung nach der Lieferung der Ausrüstung an Sie ist von dieser Vereinbarung ausgeschlossen und wird zu unserem jeweils aktuellen Tarif oder zu einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Tarif berechnet. Wir garantieren nicht, dass die Anpassung frei von Mängeln oder Fehlern ist. Wir lehnen dies ausdrücklich ab und Sie erklären sich damit einverstanden, uns für Fehler an Ausrüstung oder Software schadlos zu halten.
6.3. Software-Updates. Wir können Ihnen nach eigenem Ermessen Software-Updates zur Verfügung stellen. Sie müssen alle Software-Updates innerhalb des angeforderten Zeitraums installieren. Wir behalten uns das Recht vor, keine Supportleistungen anzubieten oder Ihnen zusätzliche Gebühren für den Support in Rechnung zu stellen, wenn Sie ein Software-Update nicht rechtzeitig installieren. Wir werden regelmäßig Backups der Software per Fernzugriff erstellen. Wir werden im Falle eines Softwarefehlers wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Sie bei der Wiederherstellung der Software-Backup-Dateien zu unterstützen, um den erfolgreichen Betrieb der Ausrüstung zu ermöglichen.
7.1. Wir gewähren Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, gebührenfreie Lizenz ohne das Recht auf Unterlizenzierung zur Nutzung der Software und des Gateways und der UTG (einschließlich aller Aktualisierungen und Änderungen, grundlegender Verbesserungen und Fehlerkorrekturen) sowie der gesamten Dokumentation während der gesamten Laufzeit, vorbehaltlich der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen, Einschränkungen und Begrenzungen, intern in Verbindung mit der Ausrüstung.
7.2. Gegebenenfalls gewähren wir Ihnen, vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Beschränkungen und Erlaubnisse, während der gesamten Laufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares (sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist), widerrufliches Recht zur Nutzung der SaaS-Dienste, von i4Go, 4Word und der lizenzierten Software (einschließlich aller Updates, Modifikationen, grundlegender Erweiterungen und Fehlerkorrekturen) sowie der gesamten Dokumentation. Ihre Nutzung unseres Gateways ist auf Handlungen beschränkt, die mit dieser Vereinbarung und der Dokumentation vereinbar sind.
7.3. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir alle Rechte, Titel und Interessen am Gateway und der lizenzierten Software behalten, sofern in dieser Vereinbarung nicht anderweitig bestimmt. Es werden keine Rechte gewährt, das Gateway oder die Dokumentation ganz oder teilweise zu nutzen, zu kopieren, anzuzeigen oder zu drucken, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese Rechtegewährung es Ihnen nicht ermöglicht, die Nutzung des Gateways an eine Person oder ein Unternehmen zu unterlizenzieren.
7.4. Wir behalten uns alle Rechte vor, die hierin nicht aufgeführt sind. Sie dürfen die Software nicht ändern, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, Quellcode von der Software abzuleiten. Sie dürfen keine Kopien der Software herstellen, kopieren, unterlizenzieren, verteilen, vervielfältigen, übertragen oder anderweitig darüber verfügen. Keine der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen verleiht Ihnen ein Eigentumsrecht an der Software, dem Quellcode und der zugehörigen Dokumentation. Sie erkennen an, dass die Leistung der Software davon abhängt, dass Sie auf Ihre eigenen Kosten ein kontinuierlich verfügbares und sicheres Netzwerk bereitstellen. Diese Lizenz erlischt sofort nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung oder der Kündigung der Acquiring-Vereinbarung. Diese Lizenz ist keine Lizenz für Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen oder Logos und umfasst keine andere Software als die Software. Wir behalten uns das Recht vor, diese Lizenz jederzeit nach Mitteilung an Sie zu ergänzen oder anderweitig zu ändern. Die Nutzung der Software nach dem Wirksamwerden einer Änderung oder Modifikation gilt als deren Annahme.
8.1. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Servicevereinbarung festgelegt, geben wir keine ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Zusicherungen und Gewährleistungen in Bezug auf die Ausrüstung, Software, Verarbeitungsdienste und/oder andere Dienstleistungen, die von uns im Rahmen dieser Vereinbarung erbracht werden, ab (und lehnen diese ausdrücklich ab), einschließlich stillschweigender Garantien der Kundenfreundlichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung von Rechten und aller Garantien, die sich aus dem Leistungsverlauf, dem Geschäftsgang oder der Nutzung ergeben können. Wir garantieren nicht, dass die Ausrüstung oder Software Ihren Anforderungen entspricht oder dass deren Betrieb unterbrechungsfrei oder fehlerfrei ist. Die Ausrüstung, die Software und die Verarbeitungsdienste werden wie gesehen zur Verfügung gestellt, und das gesamte Risiko in Bezug auf zufriedenstellende Qualität, Leistung, Genauigkeit und Aufwand liegt bei Ihnen. Sollte sich die Ausrüstung oder die Software als defekt erweisen, übernehmen Sie und nicht wir die gesamten Kosten aller notwendigen Wartungs- oder Reparaturarbeiten. Wir haften nicht für Kosten oder für die Erbringung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Ihrer Fahrlässigkeit, unsachgemäßem Gebrauch, Missbrauch oder der Nichteinhaltung von routinemäßigen Wartungs- oder Standardbetriebsverfahren entstehen.
8.2. Wir lehnen jede ausdrückliche oder stillschweigende Garantie ab, dass nach der Erstinstallation der Ausrüstung und Software die Ausrüstung, Software oder Ihre Daten virenfrei bleiben. Sie verzichten auf jegliche Ansprüche gegen uns, die sich daraus ergeben, dass Sie nicht über einen aktuellen Virenschutz verfügen oder diesen nicht aufrechterhalten, dass Ihre Sicherheit für Ihre Systeme oder Daten nicht gewährleistet ist oder dass ein unbefugter Zugriff auf Ihre Systeme erfolgt. Wir lehnen außerdem jegliche Verantwortung oder Haftung für Probleme ab, die sich aus Ihrer Entscheidung, einen bestimmten Internetdienstanbieter zu nutzen, oder Ihrer Fähigkeit, eine Verbindung zum Internet herzustellen, ergeben. Sie erkennen an, dass Ihre Fähigkeit, auf Daten zuzugreifen, technischen Remote-Support zu erhalten und das Gerät zu bedienen, durch Probleme mit Ihrer Internetverbindung beeinträchtigt werden kann. Solche Probleme liegen außerhalb unserer Kontrolle. Sie verzichten auf jegliche Ansprüche, die Sie gegen uns haben könnten, weil wir nicht in der Lage sind, auf Daten zuzugreifen oder eine Verbindung zum Internet herzustellen, die auf einem der oben genannten Gründe beruhen oder sich daraus ergeben.
8.3. Gateway-Garantien.
8.4. Wenn Sie unser Gateway verwenden, garantieren wir, dass unser System und unsere Rechenzentren die Sicherheitsanforderungen des PCI DSS erfüllen, wie sie vom PCI Security Standards Council definiert wurden. Wir garantieren außerdem, dass wir uns einem jährlichen Sicherheitsaudit und mindestens einem monatlichen Sicherheitsscan unterziehen, um festzustellen, dass unser System und unsere Rechenzentren die Sicherheitsanforderungen der individuellen Sicherheitsprogrammstandards der Zahlungsnetzwerke erfüllen. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung wenden wir zwar die branchenweit höchsten Sicherheitsstandards an, können jedoch nicht garantieren, dass unsere Systeme und Rechenzentren zu 100 % sicher sind.
8.5. Soweit unser Gateway in Ihrem Namen Karteninhaberdaten speichert, verarbeitet, darauf zugreift oder diese überträgt, die einem oder mehreren Zahlungsnetzwerk angehören, garantieren wir, dass wir diese Daten gemäß den PCI DSS-Anforderungen speichern, übertragen und verarbeiten. Wir garantieren, dass wir als Service- und Hosting-Provider der Stufe 1 gemäß der Definition des PCI SSC kontinuierlich dafür verantwortlich sind, die von unserem Gateway verwalteten Karteninhaberdaten in Übereinstimmung mit dem PCI DSS zu sichern.
8.6. Sie erklären sich damit einverstanden und verpflichten sich, dass Ihre Firewall den ausgehenden Zugriff auf alle unsere Gateway-IP-Adressen zulassen muss, da sich diese von Zeit zu Zeit ändern können, damit Sie diese redundanten Links nutzen können. Wir übernehmen keine Garantie für das Serviceniveau oder die Leistung, wenn Sie keinen Zugang von Ihrem POS/PMS zum Gateway bereitstellen. Ungeachtet der in diesem Abschnitt dargelegten Garantiebestimmungen hängen alle unsere Verpflichtungen in Bezug auf solche Garantien davon ab, dass Sie das Gateway gemäß dieser Vereinbarung und gemäß unseren Anweisungen in unserer Dokumentation nutzen. Wir sind nicht verantwortlich für Software oder Hardware, die nicht von uns produziert, bereitgestellt oder hergestellt wurde, und übernehmen keine Garantie dafür.
9.1. Wir und unsere verbundenen Unternehmen (einschließlich Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und anderer verbundener Unternehmen), Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger haften Ihnen oder Ihren Eigentümern, Partnern, Aktionären, verbundenen Unternehmen (einschließlich Muttergesellschaften, Tochterunternehmen und anderen verbundenen Unternehmen), Rechtsnachfolgern oder Abtretungsempfängern gegenüber nicht für Folgeschäden, zufällige, indirekte, strafbare oder besondere Schäden, einschließlich entgangener Gewinne, Betriebsunterbrechungen oder wirtschaftlicher Schäden (einschließlich solcher, die mit unzulässigen oder unangemessenen Steuern in Verbindung stehen) gleich welcher Art, unabhängig davon, ob sie auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen Grundlage beruhen, die sich aus dieser Servicevereinbarung oder Ihrer Nutzung (oder der Unfähigkeit zur Nutzung) der Ausrüstung oder der Software ergeben, selbst wenn Sie im Voraus auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurden. In keinem Fall sind Sie berechtigt, Schadenersatz zu verlangen oder einzuziehen, der über die im Rahmen dieser Vereinbarung in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Datum Ihrer ersten Schadensersatzansprüche gezahlten Gebühren hinausgeht. In keinem Fall haften wir oder unsere verbundenen Unternehmen (einschließlich Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und anderer verbundener Unternehmen), Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfänger für jegliche Haftung oder Schäden, die durch Ausfallzeiten der Ausrüstung oder Software entstehen.
9.2. Sie erklären sich damit einverstanden, uns, unsere verbundenen Unternehmen (einschließlich Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und andere verbundene Unternehmen), Mitarbeiter, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger und Vertreter (zusammen die „freigestellten Shift4-Parteien“) zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten von und gegen alle Kosten, Schäden, Strafen, Ansprüche, Klagen, Klagen (zusammenfassend als „Ansprüche“ bezeichnet) jeglicher Art und Form, die sich aus, im Zusammenhang mit, aufgrund oder in Verbindung mit Ihrer unbefugten Änderung oder Ihrem Missbrauch der Ausrüstung oder der Software, oder Ihrem Verstoß gegen diese Vereinbarung, Ihrer Verursachung eines Verlustes von Karteninhaberdaten oder einer POS/PMS-Verletzung, oder aus Ihren fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen oder denen Ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Drittdienstleister ergeben. Ihre Schadensersatzverpflichtung beinhaltet die Zahlung aller angemessenen Anwaltsgebühren, Kosten und Auslagen. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch zu informieren, und ein solcher Prozess wird nicht ohne unsere Zustimmung beigelegt, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert werden darf. Sie müssen einen für uns akzeptablen Anwalt hinzuziehen, und wir werden bei der Verteidigung solcher Ansprüche zusammenarbeiten. Wir können nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten durch einen von uns ausgewählten Anwalt auftreten.
10.1. Wir werden Sie von allen Ansprüchen oder Handlungen Dritter, die behaupten, Gateway verletze ein Patent, ein Geschäftsgeheimnis, ein Urheberrecht oder eine Marke dieser Partei (im Folgenden „Verletzungsklage(n)“), entschädigen, verteidigen und schadlos halten. Wir haften nicht für Schadensersatz, der Ihnen aufgrund einer Patentverletzung zugesprochen wird, sofern nicht festgestellt wird, dass Gateway die Grundlage für die Verletzung ist. Wir tragen alle daraus resultierenden Kosten, Schäden, Verluste, Urteile, Auslagen und angemessenen Anwaltsgebühren, vorausgesetzt: (i) wir werden unverzüglich schriftlich über eine Verletzungsklage informiert; (ii) wir haben die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung; und (iii) Sie kooperieren mit uns bei der Verteidigung. Ungeachtet des Vorstehenden können Sie beschließen, einen Anwalt Ihrer Wahl und auf eigene Kosten hinzuzuziehen. Danach haben Sie die angemessene Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung von Klagen, die in direktem Zusammenhang mit Ihnen stehen. Wenn Sie einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen, leisten wir nur Beiträge zu Vergleichen, die wir genehmigen, aber wir werden die Genehmigung nicht unangemessen verweigern.
10.2. Nach einer Mitteilung über eine Verletzungsklage können wir auf unsere Kosten und ohne Verpflichtung dazu Ihnen jedoch das Recht verschaffen, das Gateway, das mutmaßlich gegen die Rechtsverletzung verstößt, weiterhin oder einen Teil davon zu nutzen, oder ohne dazu verpflichtet zu sein, das Gateway oder einen Teil davon so zu ersetzen oder zu modifizieren, dass es nicht rechtsverletzend ist. Wenn wir uns entscheiden, das Gateway oder einen Teil davon zu ersetzen oder zu modifizieren, muss ein solcher Ersatz im Wesentlichen den Spezifikationen entsprechen, die in den ursprünglichen Funktionsspezifikationen für eine spätere Version von Gateway, die Sie gemäß dieser Vereinbarung erhalten haben, vorgesehen sind oder auf die darin verwiesen wird.
10.3. Wir entschädigen, verteidigen und halten Sie schadlos von allen Ansprüchen, Klagen, Schäden, Verlusten, Urteilen, Kosten und Ausgaben, die Ihnen aufgrund von: (i) grob fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen von uns oder unseren Mitarbeitern oder Vertretern oder (ii) einer Verletzung unserer Verpflichtungen aus dem Abschnitt 11 (Vertraulichkeit) entstehen.
10.4. Wir haften nicht für Schadensersatzansprüche, die durch den Zugriff auf Informationen, Plattformen oder Sonstigem erfolgen, der auf Ihr Geheiß Dritten gewährt wurde. In dem Umfang, in dem ein Schadensersatzanspruch uns gegenüber für die Bereitstellung eines solchen Zugangs geltend gemacht wird, haften Sie für Schäden, Gebühren und/oder Kosten im Zusammenhang mit einem solchen Schadensersatzanspruch und halten uns in vollem Umfang diesbezüglich schadlos.
11.1. Wenn Sie eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung („NDA“) unterzeichnet haben, erklären Sie sich damit einverstanden, dass der folgende Text eine solche NDA oder eine andere ähnliche, gesonderte Vereinbarung über geistiges Eigentum nicht ersetzt. Im Falle eines sprachlichen Widerspruchs zwischen dieser Klausel und einer solchen NDA oder einer Vereinbarung über geistiges Eigentum für die Zwecke der Erfüllung dieses Abkommens hat der strengere und restriktivere Wortlaut Vorrang.
11.2. Von Zeit zu Zeit kann es sich für eine Partei als notwendig erweisen, der anderen Partei bestimmte vertrauliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die die offenlegende Partei als vertraulich oder geschützt betrachtet und die die empfangende Partei als vertraulich oder geschützt betrachten sollte („vertrauliche Informationen“). Vertrauliche Informationen können von der offenlegenden Partei vor der Weitergabe an den Empfänger schriftlich als vertraulich gekennzeichnet werden. Jede Partei verpflichtet sich als empfangende Partei, alle vertraulichen Informationen, die ihr von der anderen Partei als offenlegender Partei offengelegt werden, in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln und die Vertraulichkeit zu schützen und zu wahren, solange sie im Besitz dieser vertraulichen Informationen ist, vorausgesetzt, dass Informationen nicht als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung gelten, wenn die empfangende Partei eindeutig nachweisen kann, dass die Informationen: (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei bereits öffentlich bekannt sind oder werden, (ii) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren und nicht aufgrund einer Verpflichtung zur Geheimhaltung dieser Informationen erlangt wurden, (iii) von der empfangenden Partei unabhängig von Personen entwickelt wurden, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen der anderen Partei hatten, oder (iv) rechtmäßig von einer dritten Partei erlangt wurden, die nicht zur Geheimhaltung dieser Informationen verpflichtet war. Ungeachtet des Vorstehenden erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die Verwendung, aber nicht die Offenlegung oder Weitergabe bestimmter vertraulicher Informationen verlangen können, um unseren Dienst und unsere Leistung zum Vorteil aller unserer Händler zu verbessern.
11.3. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir die Daten, die von unserer Software während der Bereitstellung der Dienste erfasst werden, für unsere Zwecke erheben und verwenden dürfen, zu denen auch die Marktgängigkeit der Daten gehört, sofern sie in einer Form vorliegen, die Sie oder Ihre Karteninhaber nicht persönlich identifiziert.
11.4. Wird die empfangende Partei vorgeladen oder von einem Gericht oder einer staatlichen Behörde aufgefordert, vertrauliche Informationen der anderen Partei offenzulegen, wird sie die andere Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit diese eine Schutzanordnung oder eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen beantragen kann. Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen offenlegen, soweit sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, wird die andere Partei jedoch umgehend informieren, sobald dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist. Jede Partei ergreift angemessene Maßnahmen, um ihre Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben, über deren vertraulichen und geschützten Charakter und die Vertraulichkeitsbestimmungen dieser Vereinbarung zu informieren.
12.1. Datenschutz. Durch den Abschluss dieser Vereinbarung bestätigen Sie, dass Sie den Zusatz zur Datenverarbeitung gelesen und ihm zugestimmt haben, der hier abgerufen werden kann: https://www.shift4.com/s4i-dpa.
12.2. Änderungen der Laufzeit und der Gebühren. Wir können alle Bedingungen, Tarife, Gebühren, Ausgaben oder Entgelte, die im Rahmen dieser Vereinbarung anfallen, ändern, wenn wir Sie 30 Tage vorher schriftlich darüber informieren. Die Nutzung der Ausrüstung oder des Dienstes nach Inkrafttreten einer Änderung gilt als Annahme der Änderung.
12.3. Abtretung. Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Servicevereinbarung abzutreten oder anderweitig zu übertragen, außer mit unserer schriftlichen Zustimmung. Wir haben das Recht, alle oder einen Teil unserer Interessen, Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung abzutreten, ohne dass eine Zustimmung Ihrerseits erforderlich ist. Jede unzulässige Abtretung ist null und nichtig. Diese Vereinbarung ist für die Erben, Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger der Parteien bindend.
12.4. Hinweise. Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung zulässig oder erforderlich sind, gelten als ausreichend, wenn sie per E-Mail erfolgen: an Sie — an die E-Mail-Adresse, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben; an uns — unsere E-Mail-Adresse: support.europe@shift4.com (oder an andere Adressen, die die Parteien von Zeit zu Zeit durch eine entsprechende Mitteilung angeben können). Auf diese Weise erteilte Mitteilungen sind ab dem Tag ihres Eingangs wirksam.
12.5. Salvatorische Klausel. Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieser Servicevereinbarung im Widerspruch zu Gesetzen, Verordnungen oder Vorschriften steht oder anderweitig nach den Gesetzen oder Vorschriften eines Staates oder einer staatlichen Stelle nicht durchsetzbar ist, gelten diese Bestimmungen als so abgeändert, dass sie mit dem geltenden Recht oder den geltenden Vorschriften übereinstimmen, Eine solche Ungültigkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Änderung hat jedoch nicht die Ungültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Folge und diese bleibt in Kraft, es sei denn, die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder die ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen bilden einen integralen Bestandteil der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung oder sind auf andere Weise untrennbar mit dieser verbunden.
12.6. Einjährige Frist für Forderungen und Streitigkeiten. Jede Forderung oder Streitigkeit muss innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum, an dem sie erstmals eingereicht werden konnte, eingereicht werden. Andernfalls ist sie dauerhaft unzulässig.
12.7. Fortbestand einiger Bestimmungen. Jede Bestimmung, die gemäß ihren Bedingungen die Kündigung überdauert, gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung weiter und bindet Sie und uns weiterhin.
12.8. Unabhängiger Auftragnehmer. Nichts in dieser Servicevereinbarung oder bei ihrer Ausführung darf so ausgelegt werden, dass eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine Beziehung zwischen Auftraggeber und Vertreter oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwischen Ihnen und uns oder unseren jeweiligen verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften begründet wird. Jede Partei ist und bleibt ein unabhängiger Auftragnehmer. Daher sind weder Sie noch Ihre Mitarbeiter, Vertreter oder angegliederten Personen berechtigt, unter irgendwelchen Umständen eine Klage gegen uns wegen eines Personenschadens, den Sie oder Ihre Mitarbeiter, Vertreter oder angegliederten Personen erlitten haben, einzureichen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einreichung von Ansprüchen gemäß den Arbeiterunfallgesetzen eines Staates). Darüber hinaus erkennen Sie an, dass Sie allein für den Erwerb und die Aufrechterhaltung einer Beschäftigung sowie für die Arbeitnehmerentschädigung und den Haftpflichtversicherungsschutz in Bezug auf Ihre Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer verantwortlich sind und dass wir für einen solchen Versicherungsschutz keine Verantwortung übernehmen.
12.9. Kein Verzicht auf Rechte. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, gilt keine Unterlassung oder Verzögerung seitens einer Partei bei der Ausübung eines Rechts im Rahmen dieser Vereinbarung als Verzicht auf dieses Recht, noch schließt eine einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts eine weitere Ausübung dieses Rechts aus.
12.10. Höhere Gewalt. Jede Verzögerung oder Nichterfüllung einer Bestimmung dieser Servicevereinbarung (mit Ausnahme der Zahlung von Gebühren oder Kosten, die im Rahmen dieser Vereinbarung anfallen, oder der Verpflichtung, Forderungen oder Streitigkeiten innerhalb eines (1) Jahres einzureichen), die durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der ausführenden Partei liegen, stellt keine Verletzung dieser Vereinbarung dar, und die Frist für die Erfüllung einer solchen Bestimmung gilt gegebenenfalls als um den Zeitraum verlängert, der der Dauer der die Erfüllung verhindernden Umstände entspricht.
12.11. Verbindliche Vereinbarung. Diese Vereinbarung wird erst dann zu einer verbindlichen Vereinbarung zwischen den Parteien, wenn sie von uns genehmigt wird.
12.12. Vollständige Vereinbarung. Unsere Vertreter haben möglicherweise mündliche Erklärungen zur Ausrüstung, zur Software oder zu den Diensten abgegeben. Keine der mündlichen Aussagen stellt eine Garantie dar, Sie dürfen sich auf keine von ihnen verlassen, und sie sind nicht Teil dieses Dienstes. Diese Vereinbarung, einschließlich ihrer Anlagen, stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vorschläge sowie alle bisherigen Verhandlungen, Gespräche oder Diskussionen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dieser Servicevereinbarung. Sie erkennen an, dass Sie nicht durch mündliche oder schriftliche Zusicherungen oder Erklärungen, die nicht ausdrücklich in dieser Servicevereinbarung enthalten sind, zum Abschluss dieser Servicevereinbarung veranlasst wurden.
12.13. Geltendes Recht. Wenn Sie ein Händler in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum sind, d. h. ein Händler, der in einem Land der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums rechtsgültig eingetragen ist, unterliegt dieser Vertrag den Gesetzen Maltas, ohne Rücksicht auf die betreffenden Kollisionsgrundsätze, und bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte von Malta zuständig. Wenn Sie ein Händler des Vereinigten Königreichs sind, unterliegt dieser Vertrag den Gesetzen Englands, ohne Rücksicht auf die betreffenden Kollisionsgrundsätze, und bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte Londons zuständig.